Achtung bei Umbauarbeiten.
Das Gesetz schreibt vor, dass vor allen Umbau/Abbrucharbeiten Schadstoffuntersuchungen durchgeführt werden müssen. Der Bauherr oder seine Vertretung müssen überprüfen, dass die zu bearbeitenden Materialien keine Schadstoffe enthalten.
Bei alten Keramischen Wand und Bodenplatten kann es Asbest im Kleber haben, auch Bodenbeläge wie Cushion-Vinyl, Novilon, oder auch Floorflex-Platten können Asbest enthalten und noch vieles mehr.
Alle Keramikbeläge oder Cushion-Vinyl usw. die vor 1990 verlegt wurden müssen
geprüft werden.
Wir haben uns weitergebildet und dürfen Asbestsanierungen ausführen (natürlich Suva anerkannt).
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Hier erfahren Sie alles was Sie wissen müssen.
Bilder Asbestsanierung