Asbest in Bauten vor 1990

Achtung bei Umbauarbeiten.

 

Das Gesetz schreibt vor, dass vor allen Umbau/Abbrucharbeiten Schadstoffuntersuchungen durchgeführt werden müssen. Der Bauherr oder seine Vertretung müssen überprüfen, dass die zu bearbeitenden Materialien keine Schadstoffe enthalten.

Bei alten Keramischen Wand und Bodenplatten kann es Asbest im Kleber haben, auch Bodenbeläge wie Cushion-Vinyl, Novilon, oder auch Floorflex-Platten können Asbest enthalten und noch vieles mehr.

Alle Keramikbeläge oder Cushion-Vinyl usw. die vor 1990 verlegt wurden müssen

geprüft werden.

 

Wir fürhren keine Asbestsanierungen mehr aus, könnnen diese aber für Sie organisieren.

 

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

 

Hier erfahren Sie alles was Sie wissen müssen.

 

Bilder Asbestsanierung

Kontakt:

Bösiger GmbH

Ofenbau und Plattenbeläge

Fulenbacherstr. 63

4623 Neuendorf

Natel: 079 502 29 66

t.boesiger@bluewin.ch